>Info zum Stichwort Volksverhetung | >diskutieren | >Permalink |
Die Leiche schrieb am 11.11. 2012 um 15:46:00 Uhr überVolksverhetung |
(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, oder auf betrügerische Art und Weise vom homosexuellen Verkehre abhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
|
User-Bewertung: +3 |
Nicht vergessen: Wenn Deine Texte von anderen als schlecht bewertet werden, erhälst Du in Zukunft weniger Bewertungspunkte. Daher unser Tipp: möglichst gut verständliche Texte schreiben! |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Volksverhetung« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0039 (0.0014, 0.0011) sek. 869903326 |