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wauz schrieb am 20.6. 2013 um 14:04:58 Uhr über

Vermieterpfandrecht

Wenn einer auszieht, und hat noch Miete oder sonstige Zahlungen offen, darf der Vermieter von den Sachen Dinge zurückbehalten, bis der Schuldner zahlt. Die Aufbewahrungspflicht beträgt ein halbes Jahr, danach darf der Vermieter die Sachen verwerten oder entsorgen.
Das gilt auch für freiwillig zurückgelassene Sachen.

So manch eine andereGeschichte ist eine Urban-Legend.


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