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Peter K. schrieb am 25.11. 2007 um 14:07:54 Uhr über

Verfügungsbefugnis

Dieser schöne juristische Terminus schwirrte mir durch den Kopf anlässlich der Beschreibung heterosexuell bedingter Perversionen menschlichen Zusammenlebens. Die Frauan sich«) hat die Verfügungsbefugnis über die sexuelle Erfüllung des heterosexuellen Mannes - für sich alleine und mit seinesgleichen ist er im wahrsten Wortsinne hilflos. Seine Abhängigkeit von Frauan sich«) lässt sich vergleichen mit der eines junkies vom dealeran sich«).


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