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Peter K. schrieb am 25.11. 2007 um 14:07:54 Uhr überVerfügungsbefugnis |
Dieser schöne juristische Terminus schwirrte mir durch den Kopf anlässlich der Beschreibung heterosexuell bedingter Perversionen menschlichen Zusammenlebens. Die Frau (»an sich«) hat die Verfügungsbefugnis über die sexuelle Erfüllung des heterosexuellen Mannes - für sich alleine und mit seinesgleichen ist er im wahrsten Wortsinne hilflos. Seine Abhängigkeit von Frau (»an sich«) lässt sich vergleichen mit der eines junkies vom dealer (»an sich«). |
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