>Info zum Stichwort Totenschein | >diskutieren | >Permalink |
mcnep schrieb am 28.2. 2007 um 10:38:58 Uhr überTotenschein |
Das Fehlen des Kopfes bei einer aufgefundenen Person zählt zu den sogenannten 'mit dem Leben nicht vereinbaren Verletzungen' und berechtigt den hinzugezogenen Arzt, auch ohne Prüfung sonstiger Vitalfunktionen wie Herzschlag und Pupillenreflex einen Totenschein auszustellen. |
User-Bewertung: +5 |
Nicht vergessen: Wenn Deine Texte von anderen als schlecht bewertet werden, erhälst Du in Zukunft weniger Bewertungspunkte. Daher unser Tipp: möglichst gut verständliche Texte schreiben! |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Totenschein« | Hilfe | Startseite | |
0.0042 (0.0024, 0.0005) sek. 853832930 |