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Ich schrieb am 24.8. 2005 um 15:06:16 Uhr über

Tendenztext

Für Tendenztexte gelten besondere Bedingungen.
Gewerkschaften und Betriebsräte haben kein Mitspracherecht; die Zustimmung kann aber auch ohne Begründung verweigert werden.

Man unterscheidet
a) offene und
b) verkappte Tendenztexte.

Unter b) fallen alle anderen.



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