>Info zum Stichwort Tatbestand | >diskutieren | >Permalink |
Der Besserwisser schrieb am 25.8. 2005 um 13:46:53 Uhr überTatbestand |
Unter Tatbestand (Fakt) versteht man in der Rechtswissenschaft einen abstrakten oder konkreten Lebenssachverhalt. Der Begriff erklärt sich selbst als »Bestandsaufnahme« einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns.
|
User-Bewertung: / |
Oben steht ein nichtssagender, langweiliger Text? Bewerte ihn »nach unten«, wenn Du Bewertungspunkte hast. Wie geht das?. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Tatbestand« | Hilfe | Startseite | |
0.0037 (0.0017, 0.0007) sek. 853702733 |