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Bettina Beispiel schrieb am 16.2. 2006 um 10:38:38 Uhr über

Spaßvögel

Und wenn in Zukunft auch so genannte »Bagatelldelikte« stärker
geahndet werden sollen, kann mir das nur Recht sein. Der Datenschutz
darf nicht zum Täterschutz ausarten und es kann/darf IMO auch nicht
sein, dass manche Personen straffrei davon kommen, nur weil deren
Straftat nicht schwer genug ist/war. Egal ob Schwerkrimineller oder
Gelegenheitsdieb (z.B. Urheberrechtsverletzer): jeder der bewusst
oder unbewusst gegen das Gesetz verstösst, sollte seine angemessene
Strafe bekommen und wenn die Überwachung der Telekommunikationsnetze
dabei helfen kann, kann ich das nur begrüßen!


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