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FlaschBier schrieb am 18.6. 2006 um 21:31:36 Uhr über

Schiffshalter

Ein Schiffshalter hat sich ähnlich wie ein Fahrzeughalter vor Inbetriebnahme des Schiffes von der Seetauglichkeit desselben zu überzeugen, da er im Schadensfalle haftet. Eisbergkollisionen fallen zum Glück immer noch unter höhere Gewalt.



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