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vren, am 8.6. 2006 um 18:03:19 Uhr
Samstagsarbeit

Ein Arbeitgeber darf seine Teilzeitkräfte nicht verpflichten, an jedem Samstag zu arbeiten, wenn er diese Leistung von seinen Vollzeitbeschäftigten nicht verlangt.

Eine solche Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundatz von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten.


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