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Schmidt schrieb am 25.1. 2012 um 23:13:15 Uhr über

Pubertätstotschämerinnerungen

Solange Eltern über die wesentlichen Erlebnisse in der Aufzucht ihrer Kinder wahrheitsgemäß und ohne tabuelle Auslassungen Buch führen sind sie als erziehungsberechtigt einzustufen.


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