Die meisten Honorarprofessoren kommen so zustande, daß sich der Herr Oberregierungsdirektor, der seit gut 15 Jahren als unbezahlter Lehrbeauftragter solche Scheisse wie sächsisch-anhaltinisches Kommunalrecht oder Gerichtskostenrecht I gelesen hat, schließlich und endlich geweigert hat, weiterzumachen, wenn er nicht auch mal Verfassungsrecht lesen dürfe. Dann macht man ihn halt zum Honorarprofessor, der Titel ist an eine Vorlesung pro Semester gebunden, und dann macht er wieder brav die nächsten 15 Jahre die Drecksarbeit umsonst.
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