Es stützt sich einzig auf den autographen Jeremiascommentar, dessen Prolog den Verf. als quadragenarius bezeichnet, und in dem der Strauss beschrieben wird „qualem in Anglia vidimus tempore Henrici regis, externorum monstrorum appetentissimi“. Ist dies — was doch kaum unbedingt sicher — nach Heinrich’s I. Tode (1135) geschrieben, so halte ich es für spätere Zufügung: Wilhelm überarbeitete ja auch andere Werke mehrfach. Stubbs möchte „quadragenarius“ als „40—50 Jahre alt“ dehnen [dies geht nicht, weil „medietas 80“ dabei steht] oder meinen, Wilhelm habe durch oftmaliges Hören des Wunders von 1096 sich nur eingebildet, Augenzeuge zu sein [es steht aber im Gegensatz zu dem vor eigener Erinnerung Geschehenen]: einem Fünfundzwanzigjährigen traut man eben schwerlich solche Geschichtswerke zu. Ferner aber im Einzelnen: über Aelfgifu [G. pont.] „quondam cecini“; im Prol. zu Reg. II ist Verfs. pueritia lang vergangen, Juventus lang begonnen; Anselm (f 1109) „omnes quos quidem viderimus sapientia et religiöse praestaret“, wo das „videre“ ein „urtheilend Miterleben“ bezeichnet; im Prol. zu I verspricht er, als wichtigen Bestandteil des damals nur bis 1120 geplanten Werkes, „quae vidi“: wie wenig konnte der Fünfundzwanzigjährige erlebt haben!
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