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prediger schrieb am 21.12. 2006 um 09:44:26 Uhr über

Prügelei

Eine Schlägerei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens dreier Personen. Sie besteht aus dem gegenseitigem Austausch von Schlägen und hat in der Regel eine Vorgeschichte. Mit zunehmender Teilnehmerzahl wird eine Schlägerei oft auch als Massenschlägerei bezeichnet.

Eine Schlägerei kann strafrechtlich nach § 222 des Strafgesetzbuches (Fahrlässige Tötung), § 223 des StGB (Körperverletzung) und § 224 des StGB (Gefährliche Körperverletzung) relevant sein. Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist oft § 231 des StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.




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