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mcnep schrieb am 26.6. 2008 um 14:35:46 Uhr überPatientenverfügungsgesetz |
Haben Sie sich im Internet schon unsere neue Verfügung runtergeladen, sie wollen doch schließlich auch nicht, dass ein anderer Schwerkranker auf ihre Maschine warten muss? Überlegen sie mal, wenn Sie in der Situation wären, vielleicht ist der nächste Patient nur querschnittsgelähmt, aber Sie ein Brot auf Lebenszeit... Wir können Sie gegebenenfalls sofort in unser angeschlossenes Hospiz rüberfahren, das ist gleich um die Ecke... Überlegen Sie, da bekämen Sie auch ausreichend Morphium, sie wissen doch, in unserer täglichen Klinikpraxis kommen die Palliative leider viel zu kurz. Da unten müssen Sie unterschreiben, den Teil mit der Organspende können Sie weglassen, das ist mehr für unsere jüngeren Patienten gedacht. Herzlichen Dank, dann wollen wir mal sehen, was wir noch so für Sie tun können. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Patientenverfügungsgesetz einfällt. |
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