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Christine schrieb am 25.11. 2019 um 06:49:28 Uhr überPädophilie |
Jobcenter kann eine kostenfreie Verpflegung als Einkommen anrechnen. Dabei sei es unerheblich, ob die Kinder die kostenlose Verpflegung in Anspruch nehmen würden oder nicht. Die bloße Bereitstellung genüge. |
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