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sechserpack schrieb am 21.2. 2020 um 20:14:00 Uhr über

Organspenderausweis

Frage:
Wie sieht das Urteil zur Organtransplantation nach einem Gehirntod aus?

Antwort:
Ein Muslim muss respektiert werden, sei er lebendig oder tot. Es ist weder erlaubt, einem Toten zu schaden noch ihn zu verunstalten, wie zum Beispiel das Brechen oder Schneiden der Knochen. Es gibt einen Hadith dazu, der dies veranschaulicht:
{كسر عظم الميت ككسره حيًّا}

Das Brechen der Knochen eines Verstorbenen ist genauso schlimm, wie das Brechen der Knochen eines Lebenden.“ [1] Dieser Beweis begründet das Verbot der Verstümmelung eines Toten zum Vorteil der Interessen eines Lebenden, wie wenn man sein Herz oder seine Niere heraus nehmen würde, weil dies weitaus schmerzlicher ist, als wenn man seine Knochen brechen würde.

Jedoch sind sich die Gelehrten uneinig über die Erlaubnis zur Organtransplantation. Manche sagen, dass dies den Lebenden zum Vorteil gereicht, wegen der vermehrten Nierenversagen (z.B.) unter den Menschen, aber dies ist sehr zweifelhaft.
Die Meinung, die ich für die korrektere halte, ist die, welche es verbietet, dies zu tun, basierend auf obigem Hadith, weil es Manipulation und Misshandlung der Organe eines Toten mit sich bringt. Außerdem könnten die Erben, welche ein Recht auf das Vermögen des Verstorbenen haben, anstelle des Körpers, bezüglich des Geldes wegen geblendet werden und somit der Unverletzlichkeit des Verstorbenen keine Beachtung schenken. Möge Allah uns Erfolg schenken.


Schaykh`Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, rahimahullah

Alifta.net> Fataawa über medizinische Fragen und die Kranken> Urteile über Tode und Sezieren> Organtransplantation nach Hirntod;
Band 13, Seite 364


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