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Die Leiche schrieb am 1.1. 2008 um 15:38:16 Uhr überOpfertext |
Ich erlebte es allen Ernstes, daß eine wegen Diebstahls gekündigte Angestellte sich vor dem Arbeitsgericht darauf berufen wollte, daß der Arbeitgeber entgegen seiner Fürsorgepflicht nicht darauf hingewiesen hätte, daß Diebstahl ein Kündigungsgrund sei - woher hätte dies die Arbeitnehmerin denn wissen sollen ? In Arbeitnehmerkreisen, so ist dem zu entnehmen, scheint Diebstahl eine normale Form gesellschaftlichen Miteinanders zu sein. |
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