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klomann schrieb am 6.8. 2003 um 22:31:46 Uhr über

OhneMeinenAnwaltAssoziiereIchGarNichts

Jeder hat das Recht, vor einem Blasterpolizist die Aussage zu verweigern. Ein Aufenthalt auf der Blasterklappe stellt für sich genommen keine strafbare Assoziation dar.


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