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Doc_Jule schrieb am 25.10. 2006 um 08:46:33 Uhr über

Normalfall

Der Normalfall
§1. Der Normalfall wird als gegeben angenommen
§2. Schon die kleinste Abweichung vom Normalfall macht diesen zum Ausnahmefall
§3. Wenn ein Ausnahmefall eintritt, wird der Normalfall automatisch außer Kraft gesetzt
§4. Wenn durch Zufall ein Normallfall auftritt, so ist dieser als Ausnahmefall sofort der zuständigen Behörde anzuzeigen


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