An Wasserwerken zählt die Stadt: 8 Mahl-, 4 Gyps-, 3 Öl- und 2 Schleif-Mühlen, 1 Säg- und 1 Loh-Mühle, 1 Hanfreibe und die obengedachten Tuch- und Weißgerber-Walken, mit einem Steueransatz von 199 fl. 54 kr. Bemerkenswerth ist es, daß 3 Mahlmühlen: die obere, die Sülkeren und die Mühle zwischen den Badstuben, in früheren Zeiten Bannrechte hatten, und daß im Jahr 1482 Dr. Ludwig Vergenhans, damals Kirchherr und Decan dahier, auf fürstlichen Befehl einen Streit zwischen den Mühlherrn und der Stadt schlichtete, wonach alle hiesigen Bäcker und Grempler jährlich unter diese Mühlen vertheilt werden, die übrigen Einwohner aber die Wahl unter diesen Mühlen haben sollten. Mit Ausnahme der ehemaligen Klostermühle, in welche noch der Schafhof und Roßwälden gebannt sind, besteht kein Bannrecht mehr. Die Mahlmühlen, bis jüngst Erblehen, sind nun Eigenthum der Besitzer.
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