§ 12. Es haben auch Wir sampt der Churfürsten Gesandten, erscheinenden Fürsten und der abwesenden Bottschafften bey der Kays. Maj. freundlich und unterthäniglich angesucht und gebetten, daß Ihre Kays. Maj. die nothwendigste Puncten und darunter den Articul die Präsentation belangend, und daß die Verwanden der Augspurgischen Confession am Kayserl. Cammer-Gericht, wie ob laut, nicht außgeschlossen werden, auß Vollkommenheit Ihrer Kayserl. Maj. Gewalts zur Beförderung und Erhaltung Friedens und Einigkeit im Reich, als bald immer möglich, erledigen wollen.
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