>Info zum Stichwort Lohnsklaverei | >diskutieren | >Permalink |
Der Junge von nebenan schrieb am 8.12. 2010 um 15:43:42 Uhr überLohnsklaverei |
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmerüberlassung war bis 1971 verboten. |
User-Bewertung: +5 |
Was kann man tun, wenn »Lohnsklaverei« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Lohnsklaverei« | Hilfe | Startseite | |
0.0033 (0.0015, 0.0004) sek. 847420544 |