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DaDa schrieb am 19.11. 2008 um 09:30:57 Uhr über

Lambsdorff

Am 16. Februar 1987 wurde Otto Graf Lambsdorff wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Lambsdorff erhielt eine Geldstrafe und galt damit als vorbestraft.

Von 1972 bis 1998 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1972 bis 1977 und von 1984 bis 1997 wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Er war von 1977 bis 1982 und von 1982 bis 1984 Bundesminister für Wirtschaft sowie von 1988 bis 1993 Bundesvorsitzender der FDP.

Was lernen wir daraus ???

In diesem Land kann ein vorbestrafter Verbrecher durchaus Mitglied des Deutschen Bundestages, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der FDP sein.

Prost !


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