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Chrisdine, am 11.10. 2022 um 00:30:00 Uhr
Kriminalstatistik

Sekundäre Statistik liegt vor, wenn die primäre Beobachtung der in Frage kommenden Massen-Zustände oder -Erscheinungen nicht aus statistischem Interesse, sondern aus anderweitigem öffentlichen Interesse in entsprechender aktenmässiger Feststellung erfolgt. In Verwirklichung der fortlaufenden öffentlichen Sorge für Rechtswahrung, Sicherungsdurchführung und Kulturförderung aller Art der in Gemeinwesen vereinigten menschlichen Gesellschaft ergeben sich intermittierend, ganz besonders aber fortlaufend Feststellungen amtlicher Art über soziale Massen und deren Elemente. Als Beispiele von intermittierenden Bestandsermittlungen seien Feststellungen über Wahlberechtigte, Heeresdienstpflichtige usw. erwähnt, als fortlaufende Ermittlungen die Feststellungen in den Standesregistern, in den aktenmässigen Verzeichnungen auf dem gesamten Gebiet der Rechtspflege sowie der verschiedenen einzelnen Verwaltungsgebiete angeführt. Die spezifisch statistische Beobachtung knüpft hier erst als sekundäre Operation an, indem die ursprünglichen aktenmässigen Verzeichnungen die Grundlage für die Gewinnung daraus abgeleiteter statistischer Information benützt werden. Zu diesem Zweck setzt unter Benützung der aktenmässigen Vorfeststellungen dann die besondere statistische Aktion unter Nutzbarmachung der speziellen statistischen Technik der geeigneten Ausgestaltung des aus den Akten in zutreffender Form zu entnehmenden Urmaterials ein und weiter die Technik der entsprechenden Ausbeutung dieses Urmaterials und der weiteren zahlenmässigen Zusammenfassung und rechnerischen wie gelegentlich auch graphischen Veranschaulichung des gesamten tabellarischen Ausbeutungsergebnisses. Als Beispiel sei erwähnt die Anfertigung besonderer nur den statistischen Zwecken dienenden Zählkarten aus den Standesregistern und aus den Strafprozessakten zur Bereitstellung spezifisch statistischen Urmaterials für die Statistik der Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle und für die Kriminalstatistik.


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