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BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:51:58 Uhr überKrankengeld |
Krankengeld auch nach Entlassung Krankenkassen dürfen Arbeitnehmern, die während einer langen Krankheit entlassen worden sind, nicht das Krankengeld streichen. Das stellte das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil fest.In dem verhandelten Fall wollte die Krankenkasse einem Arbeitnehmer das Krankengeld streichen und ihn an das Arbeitsamt verweisen, da er in den Augen der Kasse noch zu leichten Tätigkeiten fähig sei. Dies sei jedoch nicht ausschlaggebend, urteilten die Richter. Entscheidend sei einzig die bei Krankheitsbeginn ausgeübte Beschäftigung. Az.: B 1 KR 30/00 |
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