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Peter K., am 11.12. 2007 um 21:52:29 Uhr
Klangkörper

Neben dem Klangkörper gibt es auch noch den juristischen Terminus des »Spruchkörpers«. Damit wird die konkrete »Besetzung« eines Gerichts in einem konkreten Verfahren bezeichnet. Das Gericht handelt und Urteilt immer als Ganzes: Das Landgericht Meiningen erkennt für Recht, das Amtsgericht Meiningen verurteilt, das Amtsgericht Meiningen erläßt einen Haftbefehl usw. Der konkrete Einzelrichter oder die konkreten Mitglieder eines Kollegialgerichts dagegen sind der »Spruchkörper«. In den Urteilsformeln heisst es dann: »... hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Meiningen durch die Richter am Landgericht Schlegelmilch als Vorsitzender und die Richterin am Landgericht Sauerbrey und den Richter Ansorg als Beisitzer für Recht erkannt ... « - Solcherlei Spruchkörper indessen rein körperlich zur Kenntnis zu nehmen, verhindert weise die Verpflichtung zum Tragen der Amtstracht.


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