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Bettina Beispiel schrieb am 21.6. 2013 um 01:28:22 Uhr über

Kasuistik

Kasuistik (lat. casus: „Fall“) bezeichnet allgemein die Betrachtung von Einzelfällen in einem bestimmten Fachgebiet.

In der Rechtslehre etwa ist mit Kasuistik die Betrachtung eines einzelnen Falles gemeint, der vor Gericht entschieden wurde und bei neueren Fällen zu berücksichtigen ist, gerade dann, wenn allgemeine Rechtssätze zur Definition eines Straftatbestandes nicht ausreichen. In Theologie und Philosophie ist die Betrachtung eines Einzelfalls etwa in Ethik oder Morallehre gemeint. Auch eine spitzfindige Theologie wird umgangssprachlich als Kasuistik bezeichnet.

In der Medizin nennt man die oft paradigmatische und propädeutisch wichtige Fallbeschreibung, aus der allgemeine Lehrsätze abgeleitet werden können, eine Kasuistik.

Die hermeneutisch orientierte Soziologie wendet kasuistische Methoden an, wenn einzelne Fälle analysiert und interpretiert werden.


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