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mcnep schrieb am 24.2. 2007 um 14:34:07 Uhr überKantönligeist |
In den Kantonen Glarus und Waadt ist es verboten, eine Frau zu satteln, wenn ihr Blutfluss auf die Zeit eines kirchlichen Hochfests fällt. Und wer den Kanton Appenzell–Innerrhoden als Sieger im Ziegenblasen verlässt, kann schon an der Grenze zum Kanton St. Gallen wegen 'Hippendemolition' zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt werden. |
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