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Christine, am 17.6. 2020 um 06:24:42 Uhr
Kampfhund

INDIKATION FÜR DEN TIERHALTERENTZUG:

Unruhe- und Erregungszustände
Schlafstörungen
affektive Störungen wie depressive Verstimmungen oder Gereiztheit
Impulsivität, Aggressivität, emotionale Labilität
autistische Zustandsbilder
selbstverletzendes Verhalten
Anfallsleiden
psychotische Zustandsbilder
Verlustangst und andere Angstzustände
Probleme bei Ablöseprozessen (z.B. aus dem elterlichen Umfeld)
psychosomatische Beschwerden
Leistungsabfall nach nachlassender Belastungsfähigkeit
Dissozialität
kriminelle Handlungen
sexuelle Auffälligkeiten
Verwahrlosungssymptome
plötzliche Veränderung der Wesensart und des Verhaltens


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