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schmidt schrieb am 8.12. 2023 um 18:41:29 Uhr über

Informationsstrafbestimmung

wer unbekannten ungefragt informationen beschafft kann sich der informationsstrafbeschaffung strafbar machen

wer unbekannten oder bekannten auf nachfrage hin informationsstrafbestimmungen beschafft hinterlegt oder sie ihnen zufaxt wird ohne Faxen mit Informationshaft in der Desinformationshaftanstalt solange mit Informationsstrafbestimmmungen gefüttert das er am ende jede bestimmte Information sofort auskotzt.

wer selbst informationen beschafft gehört zu einer geschützten Minderheit und darf information wervenden und verbreitern gans nach seinem belieb udn verzehr von informationsbeschaffungseinheiten die immer einen Kohlendioxid-fingerabdruck hinterlassen und somit eine glasklare spur der infoermationsbeschaffungsbeghörde spezial agent Kuller Panasch Eschenbach Entenwiese


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