In Namibia wurde ein weißer Junge splitternackt gehängt, weil er Sex mit einem ganz jungen Negermädchen hatte.
Die Negerin hatte ihn bezüglich ihres Alters belogen und ein paar Jahre »dazugeschummelt«.
Weil die Negerin schon gut entwickelte Brüste hatte, hielt sie der Junge für bereits im legalen Alter (16).
Der Richter nahm ihm diese Aussage aber nicht ab, weil das kleine Mädchen fast keine Haare an der Fotze hatte. Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass das von ihm gefickte Negermädchen minderjährig war.
Außerdem sagte der Angeklagte aus, das Negermädchen habe sich von ihm freiwillig ficken lassen.
Daher verhörte der Richter den Jungen nackt auf der Folter, bis er unter Stromschlägen, die durch sein Glied und seine Hoden geleitet wurden, das Geständnis herausbrüllte, die minderjährige Negerin vergewaltigt zu haben.
Bei der peinlichen Frage waren die Klägerin und ihre Angehörigen zugegen und das Negermädchen geilte sich an den Schmerzensschreien des Gefolterten auf und masturbierte bis zum Orgasmus.
Nach seinem Geständnis verurteilte der Richter den Jungen wegen Vergewaltigung einer minderjährigen Negerin zu Tode und ließ ihn nackt aufhängen.
Der Junge wurde von einem Negerhenker auf einen öffentlichen Platz gebracht, wo alle zusahen, auch Kinder.
Er musste auf das Hinrichtungsgerüst steigen und sich vor der johlenden Menge nackt ausziehen.
Die Kinder auf dem Richtplatz verlachten ihn wegen seines kleinen Gliedes.
Dann wurden ihm die Hände auf den Rücken gebunden, ihm wurde die Schlinge um den Hals gelegt und er wurde hochgezogen.
Die Füße wurden ihm zusammengebunden, damit er nicht mit den Beinen strampeln konnte.
Nackt schwang er am Galgen bis zum Tod, wobei das Negermädchen mit ihren Angehörigen dabeistand, ihn auslachte und bis zum Orgasmus masturbierte.
Das Glied des Kinderfickers versteifte sich beim Todestrampeln und er spritze vor der johlenden Kinderschar ab.
Die Zuschauer konnten sich vor Lachen nicht mehr halten und gratulierten dem Negerhenker zu der gelungenen Exekution.
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