Wenn ich es richtig erinnere, gilt eine Leiche in Deutschland als Sache ohne Eigentümer, was auch erklärt, warum Kannibalismus an sich kein Straftatbestand ist. Nekrophile aller Art können jedoch über § 168 StGB, betreffend Störung der Totenruhe, belangt werden:
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
'Beschimpfender Unfug' klingt eher nach etwas, das Hansi Kraus an Theo Lingen in einem alten Paukerfilm ausübt.
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