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blubb schrieb am 7.4. 2001 um 21:57:41 Uhr überGesellschaftsvertrag |
Ein theoretisches Konstrukt, das in der politischen Theorie nicht ganz unwichtig war und ist (-> Rousseau). Ausgangspunkt ist die Annahme, daß der Mensch nur mittels eines Gesellschaftsvertrages zu einem halbwegs geordneten und friedvollen Zusammenleben fähig ist - im Gegensatz zum Naturzustand, bei dem jeder des anderen Feind ist (homo homini lupi - das ist eine ganz grobe Vereinfachung, die Anarchie als mögliche Alternative von vorneherein ausschließt).
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