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mcnep schrieb am 4.12. 2007 um 16:07:04 Uhr überDreimonatseinrede |
Ob ein Arzt finanziell haftbar gemacht werden kann, wenn er einem Patienten aufgrund einer Fehldiagnose - das mögen Artefakte einer Tomographie oder eine vertauschte Krankenakte sein - eine Restlebenszeit von drei Monaten gibt und der Unglückliche daraufhin, im Bewusstsein der Taschenlosigkeit aller Finalhemden Haus & Hof verkauft, den Job schmeißt, Frau & Kind ade sagt und das Geld für Dirnen & Zechgelage verprasst, um dann nach Ablauf der Zeit festzustellen, dass das Leben weitergeht? |
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