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Celeste schrieb am 24.5. 2010 um 11:39:40 Uhr über

Glassarg

streng genommen entspricht ein Glassarg nicht den Vorschriften der hiesigen Bestattungsordnung, da er nich aus verrott- oder zersetzbarem Material besteht.
Man dürfte Schwierigkeiten bekommen, wenn man den Verblichenen hier im Sarg aus Glas zu Grabe tragen würde. Vor allem, wenn dann vielelicht auch noch die Leichen-Kleidung wieder der Vorschrift wäre, was dann ja jeder sieht.

Problemlos möglich hingegen wäre ein Glassarg sicher für die Beisetzung in Gruft oder Mausoleeum.
Dann sollte man den Leichnam vorher jedoch fachgerecht einbalsamieren und konservieren. Sonst würde die einst schöne Leich bald ausschauen wie Dörrobsr.


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