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Peter K. schrieb am 11.8. 2007 um 00:06:21 Uhr über

Gesetzgeber

Kaum jemand weiss, daß der Gesetzgeber des aktuell in Geltung befindlichen § 211 StGB, nach dem immerhin eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, also die härteste Strafe unseres Rechtssystems überhaupt, der Führer gewesen ist. Lediglich die Sanktion der Todesstrafe wurde abgeschafft.


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