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wauz schrieb am 21.4. 2006 um 15:19:17 Uhr überGesamtgewicht |
Das zulässige Gesamtgewicht steht im Fahrzeugschein. Das bedeutet, dass alles Diskutieren nichts hilft, wenn die Waage deutlich mehr anzeigt. Bis 5% Überschreitung der zulässigen Zuladung werden generell hingenommen, bis 10% liegt es im Ermessen des zuständigen Polizisten (dazu gehören auch die Kollegen von der BAG), ob er eine Verwarnung ausspricht. Darüber ist die Anzeige fällig. Das kann teuer werden. Darüber hinaus kommt auch eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Führerschein in Frage. Dann nämlich, wenn durch das tatsächliche Gesamtgewicht auch die Führerscheinklasse überschritten wurde. Das zulässige Ladungsgewicht errechnet sich übrigens aus der Differenz aus zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht des Fahrzeugs. Der kritische Faktor ist der Tankinhalt. Da hat sich schon mancher unerfahrene Kollege vertan und so das Fahrzeug überladen.
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