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voice recorder schrieb am 31.12. 2002 um 02:06:09 Uhr über

Finanzdienstleistungen

Stand des Binnenmarktprogramms siehe: European Commission 2001).
Besonderes Augenmerk legte das Binnenmarktprogramm dabei auf die Liberalisierung der Finanzdienstleistungen, da hiervon positive Auswirkungen auf alle anderen Branchen erwartet wurden. Mit der Kapitalverkehrsrichtlinie von 1988 wurde die Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen in der EG umgesetzt. Die Dienstleistungsund Niederlassungsfreiheit für Banken wurde durch die Mindestharmonisierung und die gegenseitige Anerkennung nationaler Vorschriften mittlerweile fast vollständig erreicht. Ebenso wurde die grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungen mit besonderen Richtlinien zur Schadens- (1988) und Lebensversicherung (1990) erleichtert. Weitere Richtlinien (1992) sorgten schließlich für eine Harmonisierung des Versicherungsvvesens in der Gemeinschaft, sodass seit Mitte 1994 ein einheitlicher Versicherungsmarkt besteht (European Commission 2001: 87-89).
Ein weiterer Schwerpunkt des Binnenmarktprogramms war die Telekommunikation. Eine Ratsentschließung von 1988 sowie eine Richtlinie von 1990 sahen den Abbau von Monopolrechten im Fernmeldewesen vor, sodass auch private Anbieter mit Fernmeldediensten auf den Markt treten konnten. Bedeutsam ist weiter die Fernsehrichtlinie von 1989, die den Grundsatz des freien Empfangs und der freien Weiterverbreitung von Fernsehsendungen festschreibt. Seit 1998 schließlich sind alle Telekommunikationsdienste und -netze für den Wettbewerb geöffnet. Allerdings werden weite Teile des Telekommunikationsmarkts trotz der wachsenden Zahl neuer Anbieter nach wie vor von den Ex-Monopolisten beherrscht. Um den Wettbewerb zu fördern, wurde ein neues, fünf Richtlinien umfassendes, Regelwerk erarbeitet, das den Telekommunikationssektor dem allgemeinen Wettbewerbsrecht unterwerfen soll (Europäische Kommission 2000: 29-34).
Der Binnenmarkt für Verkehrsleistungen ist ebenfalls weitgehend verwirklicht. Der Luftverkehr ist seit 1997 vollständig liberalisiert. Seither müssen Luftfahrtunternehmen Kabotagerechte (Beförderung von Gütern und Personen) auch in den Mitgliedsstaaten eingeräumt werden, in denen sie nicht ansässig sind. Auch die Abfertigungsdienste sind weitgehend liberalisiert.

30 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt

Der Seeverkehr ist ebenfalls vollständig liberalisiert, die Kabotagefreiheit besteht hier bereits seit 1993. Für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr sind alle quantitativen Beschränkungen seit 1998 abgeschafft. Seit 2000 besteht im Binnenschiffsgüterverkehr Vertrags- und Preisgestaltungsfreiheit. Der grenzüberschreitende Personenbeförderungsmarkt ist seit 1992 liberalisiert. Die seit 1996 garantierten Kabotagerechte nehmen allerdings den innerstaatlichen Linienverkehr aus. Beim Eisenbahnverkehr sind die Grundfreiheiten des Binnenmarkts noch nicht verwirklicht. Beschränkungen bestehen beim Marktzugang von Eisenbahnunternehmen, der Zuweisung von Fahrwegkapazitäten sowie bei der Erhebung von Wegeentgelten (ebd.). Die Kommission hat daher ein Infrastrukturpaket zur Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs vorgelegt, das im März 2001 in Kraft getreten ist und innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden muss.
Ein weiterer Schwerpunkt des Binnenmarktprogramms war der Energiesektor der jedoch nur teilweise dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen ist. 1988 verabschiedete der Europäische Rat Schlussfolgerungen zur Verwirklichung eines »Binnenmarktes für Energie«. Die Bemühungen konzentrierten sich vorrangig auf die Schaffung effizienterer Infrastrukturen und die Förderung neuer Technologien, aber auch auf die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Energie und Umwelt. Vorrangige Ziele waren die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung der Energiekosten. im Dezember 1995 verabschiedete die Kommission ein Weißbuch zur Energiepolitik, das ein umfangreiches Arbeitsprogramm für einen funktionierenden Energiebinnenmarkt enthält (Deutsche Bundesbank 1997: 183). Die ersten Liberalisierungsrichtlinien für den Elektrizitäts- und den Gasbinnenmarkt mussten bis Februar 1999 bzw. August 2000 umgesetzt werden. Sie beinhalten im Wesentlichen die Einführung gestaffelter, nachfrageabhängiger Marktöffnungsquoten, die Öffnung der Netze und wichtiger Anlagen für Dritte, die Durchführung von Entflechtungsmaßnahmen bei den Übertragungs- und Verteilungssystemen sowie die Einführung wirksamer Regulierungsmechanismen. Die Liberalisierung in der EU ist wesentlich rascher vorangeschritten als erwartet und zwar sogar über das in den Richtlinien verlangte Maß hinaus. Nach Angaben der Kommission werden rund 65% der Stromnachfra-

2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 31



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