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Ida Poxnet, am 17.3. 2006 um 15:46:36 Uhr
Evokation

Der Begriff Evokation (ecvocatio, aus lateinisch ex vocare 'herausrufen') hat mehrere Bedeutungen:

1. allgemein das Erwecken bzw. Hervorrufen von Gedanken und Assoziationen;

2. das Recht der mittelalterlichen Könige, einen Prozess an das Hofgericht zu ziehen (Verzicht auf dieses Recht in der Goldenen Bulle von 1356);

3. heutzutage allgemein das Recht übergeordneter politischer Instanzen, Entscheidungen von einer nachgeordneten Entscheidungsebene an sich zu ziehen (Bsp.: Evokationsrecht des Hamburgischen Senats gegenüber den Bezirksversammlungen);

4. im Okkultismus und der Religionsphänomenologie eine Praxis der Magie, in der Geistwesen, bestimmte Gottheiten oder Tote aus der Unterwelt beschworen werden, den Platz zu wechseln. (siehe: Beschwörung)



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