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Höflich, am 19.10. 2006 um 17:18:46 Uhr
Miserere

Das Thema meiner nächsten Volksrede auf dem Berliner Schloßplatz (ich bin dabei, eine Gegenöffentlichkeit aufzubauen) wird der Umgang dieser Gesellschaft mit Kindesmißhandlung (v.a. in der Form des Verwahrlosen-Lassens) sein. Ich werde darin eine Meinung vortragen, die ich niemals auch nur abmildern werde. Diese Meinung besteht wesentlichenteils darin, dass ich es für ein Unding halte, jedem aufgrund von Mißhandlung verendeten Balg eine Debatte um Gesetzesnovellen zu widmen. Jedes Kind hat ein Recht auf eine miserable Kindheit, ohne dafür vom Staat auf dem Behördenwege belangt zu werden. Wenn wir die hinter den spektakürlären Einzelfällen liegende Statistik betrachten, dann sehen wir vor allem eines: in Deutschland geht es den Kindern schlicht zu gut. Vor allem will ich auch eine rechtsphilosophische Debatte anstoßen, und zwar hinsichtlich der Frage, ob man Kinder wenigstens (allerwenigstens) bis zu ihrem fünften Lebensjahr aufgrund ihrer noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten tatsächlich - wie es bisher unhinterfragt Usus war - legaljuristisch als Menschen mit sämtlichen daran anschließenden juristischen Implikationen betrachten sollte, oder ob es nicht adäquater wäre, Kinder als eine Sache im Sinne des BGB zu betrachten.


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