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Christine schrieb am 10.12. 2017 um 02:24:28 Uhr über

BGE

medizinjournalistisch arbeiten zu können ohne die existenzsicherung zu riskieren, jedem ans bein pissen zu können egal wie viel anwälte der gleichzeitig finanzieren kann. bge befreit unabhängig von lobbyzugehörigkeit. es ist bedingungslos


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