Seit 2003 ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Ausländerreferat der Umweltbehörde der Stadt Suhl nicht besetzt, weil der Beauftragte für Bürokratieabbau sein Einvernehmen für die Übertragung der Aufgaben eines Schwerbehindertenbeauftragten des Ausländerbeirates der unteren Baubehörde auf den künftigen Stelleninhaber verweigert hat, so daß ein Verwaltungssrechtsstreit angestrengt werden mußte, der im Jahre 2011 vom Oberverwaltungsgericht Weimar zur neuen Verhandlung und Beweisaufnahme an das Verwaltungsgericht Meiningen zurückverwiesen worden ist. Geklärt werden muß insbesondere, ob die Übertragung der Aufgaben eines Schwerbehindertenbeauftragten den Gleichstellungsbeauftragten dazu berechtigt, eine Einstufung seiner Dienststellung von der Besoldungsgruppe A 11 in die nächsthöhere Gruppe zu beanspruchen, und ob die Zuteilung einer Schreibkraft unumgänglich ist. Die von der Stadt Suhl vorgelegten Gutachten dreier Verwaltungswissenschaftler konnten das Oberverwaltungsgericht Weimar bislang nicht vom Gegenteil überzeugen, so daß die Einholung weiterer Gutachten erforderlich erscheint.
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