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Die Leiche schrieb am 21.2. 2012 um 00:49:47 Uhr überBücherschrank |
Die Verwendung von abschließbaren Schränken für die Aufbewahrung von Büchern war in Preussen für Privathaushalte bis 1919 gesetzlich vorgeschrieben. Man begründete dies mit den Erfordernissen des Jugendschutzes. |
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Was kann man tun, wenn »Bücherschrank« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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