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orschel, am 5.1. 2013 um 11:55:26 Uhr
Augen-auf-beim-Möbelkauf

Sohnemann beschloss den Übergang vom Schüler- ins Studentendasein durch Neugestaltung seines Zimmers zu feiern. Für die viele Fachliteratur wollte er ein Bücherregal und das sollte unten abschließbar sein.
Er fand so was auch bei einem Abholmarkt ganz in unserer Nähe, bezahlte, mietete ein Leihfahrzeug an, marschierte zur Abholung - und erfuhr dass das Teil gar nicht auf Lager war. Also wieder zurück zur Kasse, Kartenzahlung rückgängig gemacht etc., und dann sagen die: für den Leihlaster muss er aber blechen, weil den hätten sie ihm ja wirklich zur Verfügung gestellt. WTF? Für ein Möbel das nur in der EDV existierte??? Gibts doch gar nicht? Doch, bei Roller!

Kosar hat letztendlich nix bezahlt. Das brauchte aber Eloquenz.




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