>Info zum Stichwort Aufmerksamkeiten | >diskutieren | >Permalink |
Schmetterling schrieb am 31.10. 2003 um 10:23:56 Uhr überAufmerksamkeiten |
Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers, die allgemein als Aufmerksamkeiten angesehen werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Derartige steuerfreie Aufmerksamkeiten bleiben auch sozialversicherungsfrei. |
User-Bewertung: +2 |
Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind laaaaaaangweilig. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Aufmerksamkeiten« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0050 (0.0034, 0.0004) sek. 870403938 |