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schmidt, am 25.2. 2014 um 14:50:06 Uhr Anstaltsleitung |
die anstaltsleitung sollte keine falschen aushänge im flur der anstalt dulden wie etwa, es gäbe zum frühstück echten bohnenkaffee, sie sollte auf nachfrage die namen der medikamente die sie zu verabreichen gedenkt sowie den beipackzettel dem zum aufenthalt verurteilten zu lesen geben sie sollte nicht antworten, das medikament ist viel zu schade für sie wenn man statt seines namens heilh in den zettel einträgt den man ohne ihn lesen zu dürfen aufgefordert wird zu unterschreiben und sie sollte dem in schlappen im regen ausgesetzten widerwilligen insassen deutlich mehr als zwei euro aushändigen und wenn ich nachdenke dann fällt mir da noch mehr ein |
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