Die sogenannte »Riesterrente« bezeichnet die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die 2001 eingeführt wurde. Diese Förderung bedeutet eine kapitalgedeckte Altersvorsorge für Arbeitnehmer ( bzw. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die eine eigene Altersversorgung über eine Zusatzversorgung aufbauen oder Personen, die in einer berufständischen Versorgungseinrichtung versichert sind wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte ) zur Ergänzung der Gesetzlichen Rentenversicherung ab 2002, Senkung des Rentenniveaus ab 2003, Abschlagsfaktor für Neu-Rentner ab 2011.
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