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Christine, am 26.2. 2020 um 20:21:36 Uhr
Abfallkübel

Wer die Äußerung eines Sterbewunsches als konkrete Handlungsaufforderung versteht, braucht eine eindeutige Dokumentation, die nicht nur für den diesen Wunsch angeblich Äußernden reproduzierbar sein muss sondern auch für sein Umfeld, um den Anlass zu erfassen. Sonst wird jeder Wunsch nach Lebenspause so riskant wie Michael Jacksons Disoprivankonsum und damit so wirr wie der Gesetzgeber, der offensichtlich genausowenig wohnortnah entscheidet wie jeder PsychKG-Richter, der seinen Gegenüber wie eine Laborratte behandelt, sexualisiert und ihn bei Widerstand Selbstverachtung einzuimpfen versucht, um Krankheitseinsicht zu erzeugen.


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