vornehm
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Als »vornehm« bezeichnete man diejenigen, die sich aufgrund ihres Ranges in der Hackordnung als Erste - vor dem Plebs - bei Speis', Trank und Bräuten bedienen durften.
Selbstredend hatte das keinen Bezug zu Attributen wie »kultiviert«, »zurückhaltend« oder »am Gemeinwohl interessiert«. Diese Assoziationen konnten die Herrschenden erst kreieren, nachdem das Vorzugsrecht beim Raffen von Naturalien demjenigen beim Raffen von Geld gewichen war.
Probe auf's Exempel: Komme einem »Vornehmen« beim Verfolgen seiner pekuniären Interessen in die Quere und beobachte, wie er ganz plötzlich unfein wird.