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am 7.2. 2000 um 14:47:37 Uhr schrieb rudi
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am 28.4. 2024 um 15:34:59 Uhr schrieb Gerhard
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am 19.4. 2024 um 10:34:23 Uhr schrieb Gerhard über ritter
am 21.3. 2006 um 15:42:23 Uhr schrieb biggi über ritter
am 17.4. 2004 um 16:50:03 Uhr schrieb kurz und bündig über ritter
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Assoziationen zu »Ritter«
minnesänger schrieb am 5.3. 2000 um 10:33:34 Uhr zu
Bewertung: 10 Punkt(e)
Vixi duellis nuper idoneus,
et militavi non sine gloria;
nunc arma, defunctumque bello
barbiton hic paries habebit,
laevum marinae qui Veneris latus
custodit. Hic, hic ponite lucida
funalia et vectes et arcus
oppositis foribus minaces.
O quae beatam diva tenes Cyprum et
Memphin carenten Sithonia nive,
regina, sublimi flagello
tange Chloen semel arrogantem.
Vor kurzem noch ein Ritter im Liebesspiel,
der seine Klinge nicht ohne Glück geführt -
und heut? .. Genug! laßt uns nun endlich
Leyer und Schwert an den Nagel hängen.
Und an denselben Nagel den Dieterich,
der mir nichts half, die kleine Laterne, die
verlosch, und die Strickleiter, die das
freche Geschöpf mir vom Fenster abschnitt.
Du sonst so eifrig rächende Nemesis -
die Dirn empfehl ich deiner besondern Huld!
Der wünscht´ ich einen Mann einst, der sie
ein um den anderen Tag verprügelt.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 03:53:13 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Rittertum und ständische Ordnung
W
ährend bei den Germanen ursprünglich jeder Freie waffenfähig, jeder waffenfähige Bauer also ein Krieger war, engte sich bei den Franken der Kreis der Krieger ein, da mit der Häufigkeit und Dauer der Kriege und vor allem mit dem Übergang zum Reiterkampf und einer immer kostspieligeren Ausrüstung der Kriegsdienst immer lästiger und immer anspruchsvoller wurde. So half man sich indem man den Kriegsdienst zunächst an den Grundbesitz band.
Es wurde zur Regel, daß nur wer Eigengut besaß, zum Heerdienst verpflichtet war. Diese Maßnahme genügte jedoch schon bald nicht mehr, weil sie den durchschnittlichen Bauern überforderte. Darum traf Karl der Große im Jahre 807 eine folgenschwere Neuregelung, die darauf hinauslief, daß nur noch diejenigen Grundbesitzer selbst ausrücken mußten, die mehr als 3 Hufen besaßen. Wer weniger hatte, mußte sich mit anderen zusammentun, um mit diesen einen Mann auszurüsten. Die Norm war : drei Hufen stellen einen Mann. Dazu kam eine weitere Bestimmung die für die Zukunft entscheidend wurde - sie besagte, daß neben den Grundbesitzern stets alle ausrücken mußten, die ein beneficium (Lehen) innehatten. Dies ist der Punkt, an dem das Lehnswesen, der Feudalismus, auf das Kriegswesen übergriff um es in der Folgezeit immer mehr zu durchdringen und zu erfassen. So wird bereits im 9. und verstärkt im 10. Jahrhundert erkennbar, daß die Tendenz in Richtung auf die Bildung eines - auf Lehnsgrundlagen basierenden - Berufskriegertums ging. Es ist die Gruppe der Vasallen, die in einem persönlichen, durch Kommendation begründeten Treueverhältnis zu einem Schutzherren stehen.
Die Vasallen sind ausnahmslos freien Ursprungs. In der Zusammensetzung der Vasallen gibt es beträchtliche Stufungen zwischen den Untervasallen und den Obervasallen, wobei die Zahl der kleinen Vasallen zahlenmäßig überwiegt. Indem sie um die Jahrtausendwende die Erblichkeit ihrer kleinen Lehen durchzusetzen vermochten, wurde ihr gesellschaftlicher Aufstieg offensichtlich. Sie bildeten die unterste Schicht der milites. Unter Konrad II treten auch Ministerialen, d.h. Unfreie, als milites hervor, die unter seinen Nachfolgern ständig an Bedeutung gewinnen. Die Inhaber bestimmter ministeria, nämlich der Hofämter und des Kriegsdienstes, wachsen aus der grundherrschaftlichen familia, die dem Hofrecht unterlag, heraus. Sie erhalten ein eigenes Dienstrecht. Dieses Dienstrecht sichert ihnen zu, daß sie nur zu Hof und Kriegsdienst herangezogen werden können, für die sie Amtslehen erhalten. Das Lehen geht ebenso wie der Dienst auf die Söhne der Ministerialen über, die unfrei bleiben , aber eine eigene Rechtsgemeinschaft bilden, den ordo ministerialium. In anderen Dienstrechten sind vor allem die Heerfahrts-pflichten genau festgelegt. So erscheint die Ministerialität im 11. Jahrhundert als zweites Berufskriegertum neben der Vasallität. Ministerialen erscheinen in Urkunden nach ihrem Herren und zusammen mit andere Zeugen, woraus erkennbar ist, daß sie ebenso wie die kleinen Vasallen im Aufstieg begriffen sind. Beide beziehen in gleicher Weise die Burg, das befestigte Haus auf dem Berg. Indessen gehören Vasallen und Ministerialen jedoch zwei Gruppen an, die nach ihrer »Standesqualität« beträchtlich voneinander zu unterscheiden sind - die einen sind freie oder adlige Lehnsleute, die anderen Dienstleute und unfrei, allerdings mit einem Lehen ausgestattet. Jenes Lehen ist zwar nur ein Amtslehen, jedoch sind sie durch ihren Dienst, dem Waffendienst zu Pferde, den Vasallen immerhin verwand.
Die eigentliche Geschichte des Rittertums setzt offenbar da ein, wo die ursprünglichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen der Vasallen und Ministerialen, wenn nicht aufgehoben, so doch überbrückt und aufgewogen werden durch die neue, ritterliche Gemeinsamkeit. Sie ist zunächst faßbar im Recht. In einer Reihe von Urkunden und königlichen Constitutionen begegnet uns der Begriff des ius militie. Aus seinen Erwähnungen geht eindeutig hervor, daß es sich um ein Recht handelt, das allen milites zukommt und sie von denen unterscheidet, die keine milites sind. Die militia wird als eine rechtliche Gemeinschaft angesehen, die in den Quellen auch als ordo militaris (Ritterstand) bezeichnet wird. Das Rittertum wird im 12. Jahrhundert als eine rechtliche Gemeinschaft, als Stand, der sich mit anderen Ständen überschneidet, faßbar. Für diesen Stand ist gut bezeugt, daß man in ihn, im unterschied zum Adel, in den man hineingeboren wurde, durch einen besonderen Akt aufgenommen werden mußte. Wenn dieser Akt allem Anschein nach nicht von vornherein einheitlich ausgestattet war (in den Quellen ist von der Schwertleite oder auch von der Übergabe des Rittergürtels die Rede) so kann jedoch kein Zweifel bestehen, daß die Aufnahme in jedem Fall an einen besonderen Akt gebunden war, der rechtlichen Charakter trug. Die bekannteste Form liegt in der erwähnten Schwertleite vor. Ihr Sinn lag Ursprünglich darin, die Mündigkeit und Waffenfähigkeit des adeligen Jünglings öffentlich kundzutun. Dementsprechend war sie in den früheren Jahrhunderten an das Mündigkeitsalter, in der Regel das 15. Lebensjahr gebunden.. Von den alten Formen der Wehrhaftmachung hat man sich jedoch im 12. Jahrhundert gelöst und durch neue ersetzt, am häufigsten durch Formeln : »ad militian promovere« oder einfach »militem facere« - mittelhochdeutsch »ritterschaft geben« und »ze ritter machen«. Aus der alten Wehrhaftmachung ist im 12. Jahrhundert die Aufnahme in die Ritterschaft, den Ritterstand geworden. Eine alte Form hat mit dem Übergang vom Krieger- zum Rittertum einen neuen Sinn erhalten. Der wesentliche Unterschied zwischen Krieger- und Rittertum liegt darin, daß dieser in einem neuen Sinnzusammenhang getreten ist. Es spiegelt sich in der ritterlichen Lebensform, die als ein weiteres Band der Gemeinsamkeit zur Rechtsgemeinschaft des Rittertums hinzukommt. Sie erschöpft sich nicht darin, daß sie den Kriegsdienst zu Pferde, das Leben auf der Burg und das Leben am Hof verbindet. Obwohl diese Erweiterung des Daseinsgrundes, die Doppelbeziehung zu Burg und Hof, Kampf und Geselligkeit eine wesentliche Grundlage des Rittertums wird und bleibt - ritterliche Lebensform kommt aber erst darin zum Ausdruck, daß sie für alles dies neue Normen schafft an die die Ritter gebunden sind. Eine weitere wichtige Rolle spielt dabei die Verchristlichung des Rittertums und die Schutzfunktion die der Ritter gegenüber den Schutzbedürftigen übernimmt. Die gleichen ethischen Forderungen welche die Kirche zuvor nur dem König vorgehalten hatte, werden nun auf alle milites übertragen.
Mit der Betonung des Schutzes wird ein entscheidender Schritt über die Stufe des Kriegers hinaus getan. Die mittelalterliche Adelswelt gab ihr Recht auf Fehde nie auf. Sie sah in der Fehde die legitime Form der rechtlichen Selbsthilfe. Es gehört zum Wesen des Rittertums, daß es mit dem nie preisgegebenen Recht auf Fehde die Verpflichtung zum Schutz der Schutzbedürftigen verbindet. Durch den Schutz den er gewährt zeichnet sich der Ritter vor dem Krieger aus. Tatsächlich durfte ja das Rittertum in einer Gesellschaft, die in einem außerordentlich hohen Maß des Schutzes bedürftig war, die beste Legitimation seiner privilegierten Stellung sehen. Der neue ritterliche Standesethos und damit das Selbstverständnis des Rittertums wird auch durch den Schwertsegen und die Ritterweihe beeinflußt.
Dieser Standesethos läßt sich allerdings nicht nur auf kirchliche Beeinflussung zurückführen, sondern es sind auch Tendenzen rein weltlicher Art im Spiel, die durch die erneuerte Bildung, durch einen neuen Kontakt mit der Antike ausgelöst worden sind. Diesen Kontakt bezeugen die vier Kardinaltugenden - Tapferkeit, Gerechtigkeit, Weisheit und Maßhalten - , die den Kern des ritterlichen Standesideals bilden und als Erbe der antiken Herrenwelt verständlich sind. Aus der zeitgenössischen Dichtung kann man entnehmen, daß die großen Gestalten der Antike, wie z.B. Alexander, Caesar oder Augustus neue Anziehungskraft gewannen und umstilisiert als Vorbilder großen ritterlichen Daseins gefeiert wurden.
Durch den Rückgriff auf die Antike, und zwar auf eine ideal gesehene Antike, hat das Rittertum sein eigenes Ideal ausgeformt und gleichsam sich selbst gefunden. Die Antike Bildung gehörte ebenso wie das Lehnswesen und die Kirche zu den tragenden Kräften des Rittertums.
Das Ideal gehörte zur Wirklichkeit des Rittertums. Das Rittertum hat als historische Erscheinung sein Licht von der Idee des Rittertums erhalten. Idee und Wirklichkeit sind nicht zu trennen und das Rittertum muß von der Idee aus verstanden werden.
Quellenangabe: Rittertum und ständische Ordnung - Josef Fleckenstein 1972
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:06:10 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Das Äußere Erscheinungsbild des Ritters im Hochmittelalter
Ritter des Quedlinburger Wappenkästchens
Nach der Anzahl der Burgen, die von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis gegen 1300 entstanden sind, hat man errechnet, daß die nach ritterlicher Art lebende Bevölkerung nur 1% der Gesamtbevölkerung ausgemacht haben dürfte. Der Anteil der Ministerialen unter den Rittern ist selbstverständlich hoch. Da Ministeriale Unfreie sind, werden sie im 12. Jahrhundert noch häufig verschenkt. Diese Schenkungen zeigen an, daß ein adliger Herr oft 20, 50 und sogar 100 Ministerialen einem anderen Herrn oder der Kirche vermacht. Das Verhältnis von alten adligen Familien zu den ministerialischen dürfte mit 1 zu 50, wenn nicht sogar mit 1 zu 100 angesetzt werden.
Obwohl rechtliche und soziale Unterschiede zwischen Herzögen, Grafen, Freien und Ministerialen bestanden, ist die Ausrüstung einheitlich, wenn sie auch von starken individuellen Zügen geprägt ist. Die Rüstung und das Gefolge mit den erforderlichen Pferden bildeten unverzichtbare und kostspielige Bestandteile des ritterlichen Daseins, die voraussetzen, daß der Ritter über ausreichende wirtschaftliche Grundlagen verfügt.
Die Quellen sprechen nur von dem Ritter, obwohl er zumindest einen oder mehrere Begleiter bei sich hat. Knappen werden nur ausnahmsweise erwähnt.
Während bis ins 12. Jahrhundert der Ritter mit einem berittenen Knappen auszog, erhöhte sich der Rüstungsaufwand durch die im 12. Jh. eingeführte Pferdepanzerung. Zusätzlich kam ende des 12. Jh. ein erhöhter Rüstungsaufwand der Schutzbewaffnung dazu. Durch den Aufwand der Rüstung wurden zusätzliche Pferde benötigt und die Anzahl der berittenen Begleiter verdoppelte sich. Die Knappen waren Waffenträger ihrer Herrn und verantwortlich für den Transport und die Bereitstellung der Rüstung. Sie leisteten Hilfestellung beim Anlegen der Rüstung, um eine rasche Gefechtsbereitschaft herzustellen.
Bei Kriegs- und Feldzügen reitet der Ritter auf dem Marschpferd (palafridus), während sein Schildknappe ihm Schild und Lanze trägt und gleichzeitig das Kampfpferd als Handpferd an der rechten Seite (dextrarius) mit sich führt. Der zweite Knappe führt das Lastpferd (roncinus), auf dem die Rüstung, Verpflegung, Futtersäcke und andere Dinge untergebracht sind.
Es ist eine kleine Formation mit einem bedeutenden Apparat, der bereits in der Stauferzeit zu jedem Ritter gehört, die man jedesmal mit denken muß, wenn von ihm die Rede ist. Der Ritter mit seinen Knappen. Auch mit einem Knecht und 3 oder mehr Pferden bilden den Kern der kleinsten militärischen Einheit.
Durch die Einführung des Steigbügels und des Kastensattel im 11. Jahr- hundert änderte sich die Kampftechnik. Die Lanze wurde fest unter den rechten Arm geklemmt. Dadurch konnte der Schwerpunkt der Lanze um einen großen Teil nach Hinten verlagert werden. Die Ritter waren in der Lage längere und schwerere Lanzen zu führen. Der Steigbügel verlieh dem Reiter eine besondere Standfestigkeit. Die neue Kampftechnik erforderte aber eine lange und gründliche Ausbildung. Der Steigbügel wie auch das Rittertum verbreitete sich von Frankreich her.
Die Rüstung, die aus einem System mit verpflochtenen oder vernieteten Drahtringen bestand, wurde nur beim Turnier oder bei Kampfhandlungen getragen. Unter der Rüstung wurde ein Hemd (wams) aus Wolle oder Leinen als Schutz gegen den Druck getragen. Die Beine wurden durch Eisenhosen (1) (isenhosen, isencalze) geschützt und die Füße waren sporenbewehrt.
Das Panzerhemd mit einer Hals und Kinn schützender Halsberge(2) oder mit einer angenestelten Kettenhaube (Hersenier) und angenestelten oder einzeln getragenen Kettenhandschuhen war der Körperschutz des Hochmittelalters. Das Panzerhemd wurde mit vielen Lederriemen festgezurrt, bis es richtig saß.
Nach östlichen Vorbild wurde ein ärmelloser Waffenrock über dem Kettenhemd getragen. Er schützte es nicht nur vor der Aufladung durch Hitze und vor Regen, sondern diente zugleich der prunkvollen, herrenmäßigen Ausstattung. Über dem Waffenrock wurde ein kostbar verzierter Rittergürtel, an dem eine kleine Ledertasche an gehangen war, getragen. Weiter, obwohl in den Quellen selten bezeugt, trug der Ritter einen Dolch oder ein Dolchmesser (misericordia - genadmirgott) an seiner rechten Seite. Beim Turnier oder bei Kampfhandlungen trug er das Schwert in einer Scheide an der linken Seite gegürtet. Der Topfhelm mit Sehschlitzen (venstern) wurde mit der Helmschnur festgebunden. Der Dreieckschild mit der nach unten zeigender Spitze und die kräftige 3-4m lange Stoßlanze wurde erst zu Pferd aufgenommen.
Am Ende des 12. Jh. setzte eine Tendenz zur völligen Verhüllung von Mann und Pferd ein. Zur Erkennung von Freund und Feind wurden äußere Erkennungszeichen in Form von Wappen, Helmzier und Wimpel notwendig. Hier entfaltete sich das ritterliche Leben in einer zuvor nicht gekannten Farbigkeit. In vielen zeitgenössischen Miniaturen ist der Ritter hoch zu Roß dargestellt, die sporenbewehrten Füße in den Steigbügeln, mit der linken Hand führt er Schild und Zügel und mit der rechten Hand führt er die Lanze. Wappen auf dem Waffenrock und der Couvertüre als auch die Helmzier betonen die Farbigkeit und machen ihn durch seine individuelle Erscheinung kenntlich.
Quellen:
Josef Fleckenstein
Das Rittertum in der Stauferzeit
Rittertum und ständische Ordnung
Rittertum und höfische Kultur
1, Zwei bis zum Oberschenkel
reichende Strümpfe aus Drahtringen mit einer Ledersohle.
Gewicht: ca. 5 - 7 kg
2, Der Name Halsberge wurde für das Gesamte Panzerhemd übernommen.
Gewicht: ca. 11 - 15 kg
Die Stauferzeit ist nur ein Abschnitt in der Entwicklung des Rittertums, aber ein Abschnitt mit besonderer Bedeutung. Es ist die Zeit der größten Entfaltung und der weitesten Ausstrahlung und der höchsten Geltung des Rittertums im Bereich der gesamteuropäischen Geschichte. Der Glanz der Stauferzeit geht neben dem Glanz des Kaisertums vor allem auf den Glanz des Rittertums zurück. Selbst Könige führen in ihrem Siegelbild den Ritter. Der Ritter ist die Wappenfigur seiner Zeit, sein Erscheinungsbild bestimmt ihr Gesicht.
Charch schrieb am 31.8. 2000 um 04:08:26 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
DIE RITTERERHEBUNG IM 12. UND 13. JAHRHUNDERT
eremonielle Erhebungsformen sind als Zeugnisse des Selbstverständnisses der auf den Hof orientierten Adelsgesellschaft zu interpretieren. Die Wirklichkeit wird nicht proportionsgetreu wiedergegeben. Alltäglichkeiten werden verkürzt oder unterdrückt. Idealbilder werden entworfen.
Berichte über die Wehrhaftmachung junger Germanen sind schon durch Tacitus überliefert. Seit dem frühen 9. Jh. häufen sich die Belege über die Wehrhaftmachung junger Adliger.
Seit der Mitte des 12. Jhs. wird die Umgürtung mit dem Schwert üblich (cingulum militare). Zu diesem Zeitpunkt entsteht auch der Begriff Schwertleite bzw. Schwert leiten.
Der Ritterschlag (colée, alapa) ist in Frankreich seit dem Ende des 12. Jhs. überliefert.
Altfrz. - aduober = bewaffnen, ausrüsten.
Die Schwertleiten sind dem Adel zuzuordnen.
In der Epik und der Geschichtsschreibung gelten König, Fürsten und Herren als Erheber. Der neue Ritter wurde zur Erfüllung seiner Ritterpflichten ermahnt. Ebenso wurde er zur Wahrung der ritterlichen Ehre aufgefordert. Beim Einzug der Beteiligten wurden Musiker an der Zeremonie beteiligt. Die Musiker mögen beispielsweise auch gespielt haben, um Längen in der Zeremonie zu überbrücken. Bei der Erhebung von Königs- und Fürstensöhnen wurde eine große Zahl ihrer Gefolgsleute ebenfalls bewaffnet und mit dem Abzeichen der Ritterwürde geschmückt.
Die Rittererhebung fand vorzugsweise an kirchlichen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, Weihnachten, St. Michael, Johannes der Täufer und ähnlichen Tagen statt.
Unter anderem dadurch wurde ein Bezug zur Kirche geschaffen. Der Klerus versuchte Einfluß auf die Rittererhebung zu gewinnen. Teilweise wurden Erhebungszeremonien von Bischöfen zelebriert. Bei der Ritterweihe wurde das Schwert des zukünftigen Ritters vom Altar genommen und nach Worten des Schwertsegens umgebunden. Der Text ist vom Krönungsordo abgeleitet. Der Schutz von Witwen und Waisen sowie der Schutz von Christen vor Heiden wird auf den einzelnen Krieger übertragen. Die höfische Adels-Schwertleite ist spätestens seit der Wende zum 13. Jh. nicht mehr ein rein weltliches Fest.
Die Schwertleite ist Ziel und Abschluß der letzten Phase unselbständiger Jugend. Neue Anforderungen stellte die adlige Gesellschaft an den Inhalt der Erziehung. War Tüchtigkeit im Waffengebrauch um die Mitte des 12. Jhs. das entscheidende Kriterium für die Verleihung des Rittertitels an junge Fürsten und Herren, so wurde Jahrzehnte später auch die Beherrschung höfischen Wesens verlangt.
Durch die Schwertleite oder Vermählung wurde mit früheren Lebensformen gebrochen. Die Entscheidung für den weltlichen Stand fiel u.a. wenn ein Adliger den Mönchs- oder Klerikerstand verließ, um das Schwert zu leiten. Ausnahmslos erlangt der neue miles durch die Schwertleite das Recht, selbständig das Schwert zu führen und in eigener Verantwortung in Turnier und Krieg anzutreten.
Die Umgürtung mit dem Schwert ist oft eine Mündigkeitserklärung. Das Regelalter bei Schwertleiten ist ca. 20 Jahre, konnte aber jenseits der Kindheit in jedem Alter gefeiert werden. Die Rittererhebung wurde zu einem Zeitpunkt eingesetzt, der den größten politischen Nutzen erwarten ließ. Wichtige Anlässe waren die Einsetzung ins Erbe bzw. in die Herrschaft durch Belehnung. Weitere Gründe waren die Vorbereitung einer Eheschließung und sehr oft die Hochzeit.
Es bestand eine sehr nahe Verbindung, eine Art Patenverhältnis aber auch Loyalitätspflicht gegenüber demjenigen, der die Zeremonie veranstaltete. Es versteht sich, daß man sich bemühte, eine Person von herausragendem Rang, möglichst den König selbst zu gewinnen.
Die Schwertleite verstärkte die Rechtsposition eines sehr jungen Erben.
Doch nicht jeder Adlige mußte die Zeremonie feiern. Man konnte in die ererbten oder erworbenen Rechts- und Machtpositionen hineinwachsen, ohne das Schwert geleitet zu haben.
Andererseits konnte man auch in jungen Jahren das Schwert leiten ohne in eine selbständige Herrschaftsausübung entlassen zu werden. Ein Beispiel bietet die Schwertleite der beiden Söhne Barbarossas.
Dem geselligen Charakter des Festes fügte man oft noch eine besondere Note hinzu, indem man zu Ehren des neuen hochadligen Ritters zusammen mit ihm eine Vielzahl von Altersgenossen, von commilitones, erhob. Gelegentlich verlieh ihnen auch der neue Ritter selber die Würde, anscheinend in einer summarischen Prozedur. Der Hauptperson des Festes waren diese Kommilitonen nicht ebenbürtig. Der soziale Unterschied zeigte sich durch die Beschenkung der Kommilitonen an. Sie bekamen wenigstens Kleider, aber meistens auch Rüstung und Pferd.
Weitere Zeremonien wurden von der höfischen Gesellschaft eingeführt, das Bad und das Fasten am Vortag der Erhebung sowie die Nachtwache in der Kirche ohne die Beteiligung der Festgesellschaft. Das Gemeinschaftserlebnis der Ritterkandidaten schuf ein Band von Loyalität und Freundschaft.
Solche höfische Massenpromotionen verursachten enorme Kosten. Die finanzielle Last wurde auf die Vasallen und Untertanen abgewälzt. Eine Sondersteuer (Vierfallbede) wurde bei der Schwertleite des ältesten Sohnes, der Hochzeit der ältesten Tochter, bei einem Kreuzzug oder der Gefangenschaft des Herren erhoben.
In der Form der Erhebung hat es Abstufungen gegeben, die dem unterschiedlichen Rang der Erhobenen Rechnung trugen. Zu Zeremonien von Massenpromotionen kann man keine genauen Aussagen machen. Mitteilungen der erzählenden Quellen sind lakonisch und formelhaft gehalten. Die größte Anzahl der Ministerialen mußte sich mit einem summarischen Erhebungsverfahren zufriedengeben, war aber durch die höfische Schwertleite in die Gemeinsamkeit des Rittertums einbezogen. Der förmliche Aufnahmeakt war das Tor durch welches Aufsteiger Aufnahme in den Ritterstand fanden. Das angeborene Recht auf diesen Status Ritter hieß, die Teilnahme an der adligen Lebensform, das Recht auf volle Bewaffnung auf Belehnung und Gerichtsstand zu realisieren und auf Lebenszeit zu behaupten.
An den Höfen deutscher Fürsten und geistlicher Herrschaft wurden jährlich, an festgesetzten Terminen, Belehnungen von Ministerialen auf diese Art vorgenommen, um auf diesem Weg Schwerbewaffnete zur Heerfolge zu gewinnen.
Vor allem Barbarossa versuchte, die Unterschreitung eines Standesniveaus zu verhindern. Ritter sollten nur Angehörige der Gruppe werden, die in adelsgleiche Positionen aufgestiegen waren.
Durch die Erhebungszeremonie bei miles Promotionen ergaben sich eine Fülle rechtlicher, sozialer und politischer Funktionen, die erfüllt werden konnten. Die Funktionen unterschieden sich nach dem Rang der Erhobenen. Für Angehörige des hohen Adels gab es keine rechtliche Notwendigkeit, wohl aber eine gesellschaftliche, die Ehre berührende Pflicht, sich zum Ritter erheben zu lassen. Sie wurden bei dieser Gelegenheit in die Gesellschaft eingeführt. Loyalitäts-, Bündnis- und Freundschaftsbindungen wurden durch die Zeremonie begründet. Neue rechtspolitische Situationen wurden geschaffen.
Hingegen hatte ein Ministeriale, der in den Ritterstand aufsteigen wollte, keine Wahl sich der Zeremonie zu entziehen. Seine Rechte und Pflichten in der Adelsgesellschaft wurden durch den Erwerb des »Ritter«-Namens konstituiert. Fürsten und Herren, die Ministerialen zu Rittern erhoben, nutzten die Zeremonie zum Ausbau der Lehnsmannschaften.
Die Erhebungszeremonien waren auf verschiedenen sozialen Ebenen ebensowenig identisch wie das durch die Zeremonie erzielte Ergebnis: »Ritter war nicht gleich Ritter«.
Den Ministerialen gelang es aber durch die Erhebung einen Platz in der Adelsgesellschaft zu erlangen und tatsächliche, erworbene Stellungen zu verrechtlichen.
zusammengestellt von Hans F. Blaß aus:
»CURIALITAS« , herausgegeben von Josef Fleckenstein
S.128-170 Elsbeth Orth , 'Formen und Funktionen der höfischen Rittererhebung'
Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen , 1990
Veröffentlichungen des Max-Planck
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